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   LAG Hamburg, 14.03.2018 - 2 Sa 71/17   

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https://dejure.org/2018,42774
LAG Hamburg, 14.03.2018 - 2 Sa 71/17 (https://dejure.org/2018,42774)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2018 - 2 Sa 71/17 (https://dejure.org/2018,42774)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2018 - 2 Sa 71/17 (https://dejure.org/2018,42774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 55 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG, § 128 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 92, 91a ZPO, § 92 ZPO, § 91a ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 91 ff. ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 ; ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits aufgrund Neuberechnung und Auszahlung des Weihnachtsgeldes im zweiten Rechtsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 31.03.2016 - 2 Sa 41/15
    Auszug aus LAG Hamburg, 14.03.2018 - 2 Sa 71/17
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 31. März 2016 - 2 Sa 41/15 - (Bl. 201 ff. d.A.) die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2015 - 20 Ca 115/15 - zurückgewiesen, die Kosten der Berufung der Beklagten auferlegt und die Revision zugelassen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - (Bl. 234 ff. d.A.) unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. März 2016 - 2 Sa 41/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es der Klage über einen Betrag iHv. 145, 76 EUR zzgl.

    Hinsichtlich des Vorbringens der Parteien zu Gz. 2 Sa 41/15 wird auf die Berufungsbegründung vom 28. Dezember 2015 (Bl. 156 d.A.), auf die Berufungsbeantwortung vom 05. Februar 2016 (Bl. 175 d.A.) sowie auf die Schriftsätze der Beklagten vom 01. März 2016 (Bl. 189 d.A.) und 03. März 2016 (Bl. 195 d.A.) verwiesen.

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.03.2018 - 2 Sa 71/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - (Bl. 234 ff. d.A.) unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. März 2016 - 2 Sa 41/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es der Klage über einen Betrag iHv. 145, 76 EUR zzgl.

    Die Kosten der Revision, über die das Landesarbeitsgericht infolge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - ebenfalls zu entscheiden hat, hat ebenfalls die Beklagte zu tragen.

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